Daten sind wie neuentdeckte Bodenschätze. Genauso schütze ich auch meine geschäftlichen Informationen.

Meine Kunden vertrauen mir. Auch weil ich vertrauensvoll mit ihren Daten umgehe.

Datenschutz muss nicht alle Daten schützen, aber die meiner Patienten.

Meine Waren sollen sicher zum Kunden kommen. Genauso wie meine Daten.

Mehr Service für meine Kunden bedeutet mehr Informationen und mehr Verantwortung für den Datenschutz.

Datenschutz im Kindergarten - Schutz für die ganze Familie -

– Datenschutz in der Kindertagesbetreuung –

Actus-IT / 29.07.2016. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindergärten, Kinderhorten und Kindertageseinrichtungen haben einen wichtigen Auftrag: Sie sollen Familien bei der Bildung, bei der pädagogischen Erziehung und bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen. Im allerbesten Fall geschieht dies in einem partnerschaftlichen Verhältnis. Dabei tragen Eltern und Mitarbeiter der Kindertagesbetreuung die gemeinsame treuhänderische Verantwortung zum Schutze der Kinder. Mehr noch, sie verpflichten sich, die persönlichen Rechte der Kinder besonders zu schützen, denn auch Kinder besitzen bereits gesetzlich verankerte Grundrechte, zu denen auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zählt. Solange die Kinder nicht selbst über deren Schutz wachen können, übernehmen das die Eltern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen für sie.

Bei der Arbeit in einer Kindertageseinrichtung werden naturgemäß vielfältige unterschiedliche personenbezogene Daten benötigt und verarbeitet. Und hier geht es nicht nur um die persönlichen Daten der Kinder, sondern auch um personenbezogene Daten der gesamten Familie, wie z. B. die Geburtsdaten der Eltern, die Gehaltsbescheinigungen der Eltern, die Handynummern der Eltern, die Kontaktdaten der Großeltern und noch vieles mehr. Datenschutz in der Kindertageseinrichtung ist also nicht nur Schutz für das Kind selbst, sondern Datenschutz in der Kindertagesstätte ist Schutz für die gesamte Familie. Dabei ist es alltäglich eine Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere für die Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen, sich in diesem Spannungsbogen zwischen pädagogischem Anspruch und organisatorischen Notwendigkeiten rechtssicher zu verhalten.

Die Datenschutzagentur actus-IT hat nun einen spezielles Training für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. für die Leitungen von Kindertageseinrichtungen entwickelt, in denen genau diese schwierigen Alltagssituationen datenschutzrechtlich bewertet werden. Wie geht man rechtssicher mit den Gesundheitsdaten der Kinder um? Was muss bei einer Trennungssituation der Eltern beachtet werden? Was darf ein elterlicher Hospitant erfahren? Diese und andere Fragen zum Thema Datenschutz in der Kindertagesbetreuung werden während des Tagesseminares geklärt. In Zusammenarbeit mit dem Berater-Team-Kommunal (BTK) führt die Datenschutzagentur actus-IT die Tagesseminare bundesweit durch.

Nähere Informationen über das Seminar zum Thema Datenschutz in der Kindertagesbetreuung erfahren Sie unter www.beraterteamkommunal.com oder über E-Mail unter info@actus-IT.de bzw. unter www.actus-IT.de.