Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte müssen bestellt werden, wenn in Ihrem Unternehmen, Ihrer Behörde oder Organisation mehr als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten über eine Datenverarbeitungsanlage beschäftigt sind oder mehr als 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten auf andere Weise als über eine Datenverarbeitungsanlage verarbeiten.
Externe Datenschutzbeauftragte können gem. § 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Personenvereinigung (Verein) bestellt werden. Hierdurch wird die Meldepflicht gem. § 4 d BDSG umgangen.
Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben eines fachkundigen zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten (TÜV) mit den in § 4 BDSG geforderten Aufgaben.
Ihre Vorteile:
- Durch die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie Personalressourcen. Ihre Mitarbeiter und Sie haben mehr Kapazitäten, um sich um Ihr Geschäft zu kümmern.
- Die zur Erlangung der Fachkunde notwendigen Schulungen und Weiterbildungen entfallen. Die eingesparten Kosten können Sie in Ihr Unternehmen investieren.
- Sie erreichen eine Risiko- und Haftungsminimierung der Geschäftsführung durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
- Die fachkundige Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz übernehmen wir.
- Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie Lohnnebenkosten.