Daten sind wie neuentdeckte Bodenschätze. Genauso schütze ich auch meine geschäftlichen Informationen.

Meine Kunden vertrauen mir. Auch weil ich vertrauensvoll mit ihren Daten umgehe.

Datenschutz muss nicht alle Daten schützen, aber die meiner Patienten.

Meine Waren sollen sicher zum Kunden kommen. Genauso wie meine Daten.

Mehr Service für meine Kunden bedeutet mehr Informationen und mehr Verantwortung für den Datenschutz.

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte müssen bestellt werden, wenn in Ihrem Unternehmen, Ihrer Behörde oder Organisation mehr als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten über eine Datenverarbeitungsanlage beschäftigt sind oder mehr als 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten auf andere Weise als über eine Datenverarbeitungsanlage verarbeiten.

Externe Datenschutzbeauftragte können gem. § 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Personenvereinigung (Verein) bestellt werden. Hierdurch wird die Meldepflicht gem. § 4 d BDSG umgangen.

Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben eines fachkundigen zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten (TÜV) mit den in § 4 BDSG geforderten Aufgaben.

Ihre Vorteile:

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!