Es ist beruhigend einen Datenschutzexperten an seiner Seite zu haben.

Datenschutz Mitarbeiterschulung und Coaching

Die Mitarbeiterschulung Datenschutz ist eine Pflichtaufgabe des betrieblichen und des externen Datenschutzbeauftragten. Nach § 4 g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss der Datenschutzbeauftragte die Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Behörde bzw. einer Organisation regelmäßig mit den Anforderungen des Datenschutzes bekannt machen. Mehr noch: Ungeschulte Mitarbeiter mit Zugang zu sensiblen Daten sind eine Gefahr für die Unternehmung. Falsche Handhabung von IT-Systemen, unabsichtliche Bedienerfehler oder schlicht Verfahrensfehler beim Umgang mit personenbezogenen Daten können zu Sicherheitslücken führen. Daher empfehlen wir jährlich wiederkehrende Sensibilisierungsschulungen, auch weil die Prozess- und IT-Landschaft von Unternehmen einer ständigen Veränderung unterliegt. Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen Ihrer Mitarbeiter.

Das Datenschutz - Coaching ist unser zusätzlicher Service für bereits intern bestellte Datenschutzbeauftragte einer Unternehmung, Behörde oder Organisation. Denn in den meisten Fällen haben Mitarbeiter das Datenschutzressort zusätzlich übernommen. Ressourcen wie Zeit, Fachwissen und Geld zur datenschutzrechtlichen Weiterbildung sind knapp bemessen. Aufgrund der Aufgabenteilung kommt es oft dazu, dass das Thema Datenschutz nicht sachgemäß bearbeitet werden kann. Außerdem bleibt oft die Frage: Was unternimmt man bzw. wen fragt man bei schwierigen konkreten Fällen? Wir unterstützen Sie bzw. Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

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