Datenschutzaudits
Datenschutzaudits müssen Sie vornehmen lassen, sofern Ihr Unternehmen, Ihre Behörde oder Organisation als Auftraggeber personenbezogene Datenverarbeitung an ein Serviceunternehmen bzw. an einen sonstigen Dienstleister „ausgelagert“ hat und Sie nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit Ihrem Dienstleister Auftragsdatenverarbeitung vornehmen. Demnach sind Sie als Auftraggeber verpflichtet zu prüfen, ob der Dienstleister mit den ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vertrauensvoll umgeht und alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten vorgenommen hat.
Datenschutzaudits sind nicht nur eine Ergänzung zu den getroffenen Datenschutzmaßnahmen, sondern sie besitzen zusätzliche rechtliche, organisatorische und werbliche Komponenten.
Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben eines fachkundigen, zertifizierten Datenschutzauditors (TÜV) nach §11 BDSG.
Ihre Vorteile:
- Ein Datenschutzaudit zeigt Ihnen auf, wie Ihr Unternehmensbetrieb geschützt ist bzw. wie er weiter abgesichert werden kann.
- Ein Datenschutzaudit hilft Ihnen, Ihre Geschäftsgeheimnisse bzw. das Firmen-Know How zu bewahren.
- Ein Datenschutzaudit ist zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben bei einer Auftragsdatenverarbeitung zwingend notwendig.
- Durch ein Datenschutzaudit erhält Ihr Unternehmen, Ihre Behörde oder Organisation eine andere Außendarstellung, insbesondere bei Kunden, Partnern, Lieferanten oder Aufsichtsbehörden.
- Durch ein Datenschutzaudit können Sie angemessen und schnell auf Fehleinschätzungen durch eigenes Personal reagieren.
- Sie erhöhen das Image Ihrer Firma, Behörde oder Organisation und setzen den Datenschutz mit einer veränderten Wertigkeit als Marketingfaktor ein.