Ihre Kinder sind in der Schule – und wo sind deren Daten?
Ihre Kinder sind in der Schule – und wo sind deren Daten?
-Datenschutz in der Schule wird weiterhin vernachlässigt-
Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, so wissen Sie genau wo sich diese sagen wir einmal innerhalb eines Zeitraumes von 09.00 Uhr – 14.00 Uhr befinden. Meistens in der Schulklasse, der Turnhalle oder auf dem Schulhof. Wo aber befinden sich die persönlichen Daten Ihrer Kinder? Schulen verarbeiten täglich eine unvorstellbare Menge von Daten mit dem Zweck, den Schulbetrieb zu gewährleisten. Mit Recht gehen Erziehungsberechtigte davon aus, dass die Daten ihrer Kinder sicher aufbewahrt und nur für den notwendigen Zweck, also den Schulbesuch der Kinder genutzt werden. Nicht nur die jüngste Einschätzung des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten, wonach Bedenken hinsichtlich eines datenschutzkonformen Einsatzes der Microsoft Office 365 Cloud-Lösung bestehen, lässt daran allerdings Zweifel aufkommen. Auch die ganz alltägliche Datenverarbeitung z. B. durch die Pädagogen schürt Vermutungen auf einen nicht sachgemäßen Umgang mit persönlichen Daten der Kinder. Allein die Verarbeitung von Schülerdaten auf den privaten PCs, Laptops oder Tablets der Lehrer, was nach wie vor der Regelfall ist, könnte die Gefahr eines Datenschutzverstoßes bergen. Zeugnisse mit persönlichen Daten der Schüler wie Anschrift, Geb. Datum, Religionszugehörigkeit oder auch Fehlzeiten werden noch immer auf privaten Rechnern verarbeitet und gespeichert. Für welchen Zeitraum weiß niemand. Im schlimmsten Fall werden die Daten dann noch per Dropbox oder über diverse Lehrer-Apps mit der Verwaltung der Schulen ausgetauscht, und dies vielfach ohne eine Genehmigung oder besondere Vorschriften der Schulleitungen. Wobei die rechtliche Verantwortung zum Datenschutz klar geregelt ist. Sie liegt weder beim Schulträger noch bei der jeweiligen Landesregierung. Die Schulleitung hat für die datenschutzkonforme Verarbeitung aller persönlichen Daten, also die der Schüler, der Eltern wie auch der Lehrer zu sorgen. Eine Aufgabe, die scheinbar noch nicht umfassend bei den Verantwortlichen angekommen ist. Auch wenn einzelne sächsische Pädagogen gegenüber actus-IT versichern, sich seit über 30 Jahren im Schulbetrieb zu befinden und damit schon immer „ordentlich“ mit persönlichen Daten der Schüler umgegangen zu sein, zeigen Beispiele wie der Verlust von Zugangsdaten zu einem digitalen Klassenbuch oder die Nutzung von WhatsApp als Kommunikationsmittel mit Schülern und Eltern eine andere Wahrheit auf.
Fazit: Alle Beteiligten, Schulleitung, Lehrer, aber auch Eltern haben nach wie vor Informationsbedarf im Umgang mit persönlichen Daten. Sie müssen und dürfen Daten zur Zweckerfüllung der Beschulung der Schülerinnen und Schüler verarbeiten. Dies muss aber in einem rechtmäßigen und geschützten Rahmen mit vielerlei Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Wichtig hierfür ist auch, dass sich endlich die Schulleitungen ihrer Verantwortungen stellen und die notwendigen Regelungen und Ressourcen zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben einführen.